Grenzüberschreitende Erbfälle - Problematik



Erarbeiten nachhaltiger Lösungen - Planung



Im besten Interesse des Erblassers und seiner Familie - Nachhaltigkeit




Erbfälle mit Auslandsbezug kommen in der Praxis häufig vor, so z.B. wenn der Erblasser in einem anderen als seinem Heimatland lebt und Vermögen in mehreren Ländern besitzt. Um die nachlassplanerischen Gestaltungsmöglichkeiten und allfällige - bereits bestehende oder drohende - Schwierigkeiten zu erkennen, sind insbesondere  Fragen der Nachlasszuständigkeit, des anwendbaren Rechts und der Anerkennung erbrechtlicher Zeugnisse aus dem Blickwinkel einer jeden tangierten Rechtsordnung und bestehender Staatsverträge zu prüfen.

 

Bereits bei Fragen der Nachlasszuständigkeit können sich Schwierigkeiten und Unklarheiten ergeben, so etwa wenn die Behörden mehrerer Länder eine Zuständigkeit beanspruchen. Kompetenzkonflikte können beispielsweise entstehen, wenn sowohl die Behörden des Landes, dessen Staatsangehörigkeit der Verstorbene besass, als auch die Behörden des Landes, indem der Erblasser zuletzt lebte, sich als zuständig erachten. Umgekehrt ist es aufgrund der konzeptionellen Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen auch denkbar, dass die betroffenen Staaten eine Zuständigkeit ganz oder teilweise ablehnen.

 

Die Nachlassabwicklung wird regelmässig auch dort erschwert, wo verschiedene Rechte anwendbar sind, so z.B. das Recht des Heimatlandes des Erblassers und  die Rechte von Ländern, wo die Vermögenswerte des Verstorbenen gelegen sind. Dies kann einerseits dazu führen, dass die gleiche Person den Nachlass in verschiedenen Funktionen und nach mehreren Rechtsordnungen abzuwickeln hat, welche sehr unterschiedlich ausgestaltet sein können. Andererseits können sich im Rahmen einer Nachlass- und Nachfolgeplanung auch erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen, so z.B. wenn der Erblasser in seinem Wohnsitzland ein Testament mit einer Rechtswahl zugunsten seines Heimatstaates verfasst hat, welches ihm Vorteile für seine Nachlassplanung eröffnet.

 

Die mangelnde Anerkennung von erbrechtlichen Zeugnissen im Ausland kann zu weiteren Schwierigkeiten führen, wenn es bei der Nachlassabwicklung darum geht, sich zu legitimieren, um beispielsweise als Erbe, Willens-/Testamentsvollstrecker oder personal representative in den Besitz der Nachlassgegenstände zu gelangen.

  

 

Aufgrund der Komplexität bei grenzüberschreitenden Erbschafts- und Familienangelegenheiten ist es zunächst einmal wichtig, die familiären Verhältnisse, die Vermögenssituation und die involvierten Rechtsordnungen zu analysieren. Auf dieser Grundlage kann eine nachhaltige Nachlassplanung erarbeitet werden, welche zum einen die gemeinsamen und divergierenden Interessen des Erblassers und seiner Familie berücksichtigt und welche zum anderen eine möglichst reibungslose Erbschaftsverwaltung sicherstellt.

 

Dabei sind die künftige Family Governance zu definieren, die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu erörtern  und bestehende sowie absehbare Probleme zu lösen oder zu entschärfen. Da sich die familiären Verhältnisse vor Eintritt des Erbfalls ändern können, berücksichtigt der Fahrplan auch mögliche zukünftige Anpassungsoptionen. Wo erforderlich, sind Gespräche und Verhandlungen mit Familienmitgliedern sowie mit Dritten zu führen und, je nach Bedarf, werden für das Klären rechtlicher und anderer Aspekte lokale und internationale  Experten hinzugezogen.

 

Der Erfolg für eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Nachlassplanung bei internationalen Familien- und Vermögensverhältnissen liegt zum einen in der Etablierung einer guten Family Governance auf der Basis einer gemeinsamen Kultur und gemeinsamer Werte. Das Einbinden eines unabhängigen Vertrauenspartners kann helfen, die emotionale Dimension abzuschwächen, Differenzen zwischen Generationen und Familienmitgliedern zu bereinigen, die Kommunikation zu verbessern sowie Perspektiven und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

 

Zum anderen ist es angesichts der Komplexität bei grenzüberschreitenden Erbfällen besonders ratsam, rechtzeitig und vorausschauend zu planen, damit die Erbschaftsverwaltung nicht zu einer Last wird! Die Abwicklung eines Nachlasses mit Bezug zu zwei oder mehreren Ländern kann zu einer schwierigen, zeitaufwendigen, nervenaufreibenden und kostspieligen Aufgabe werden, wenn die Planung aufgeschoben oder versäumt wurde. Je mehr Staaten involviert sind, umso komplexer wird die Angelegenheit. Das Unterlassen einer Planung kann auch deshalb von Nachteil sein, weil der Erblasser die   nachlassplanerischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht oder nur teilweise nutzen konnte.

 

Mit einer fundierten Analyse und Planung lassen sich in der Regel viel Zeit und erhebliche Kosten einsparen. Zudem wird das Risiko erbrechtlicher Prozesse verringert oder gar vermieden.

 

 

 



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